Die Entscheidungen über die kirchlichen Liegenschaften gehören zu den gravierendsten Entscheidungen in der Landeskirche. Auch in Karlsruhe werden sie alle stark herausfordern.
Was ist die Ampelentscheidung?
In der gesamten Landeskirche können aufgrund der finanziellen Situation nicht mehr alle Kirchen und Gemeindehäuser in der zentralen Finanzierung gehalten werden. Die zentrale Finanzierung stellt sicher, dass die Landeskirche im Wesentlichen die Kosten für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude trägt. Die Entscheidung über den zukünftigen Liegenschaftsbestand in den Kirchenbezirken werden in den Kirchenbezirken getroffen. Die Rahmenbedingungen für diese Entscheidung gibt die Landeskirche mit der sog. Ampelentscheidung vor.
Die Kirchenbezirke müssen folgende Festlegungen für „ihre“ Kirchen und Gemeindehäuser treffen:
- 30% der Gebäude verbleiben in der zentralen Finanzierung und werden dauerhaft erhalten (grün)
- 30% der Gebäude fallen dauerhaft aus der zentralen Finanzierung heraus (rot)
- 40% der Gebäude werden noch nicht entschieden. Die Entscheidungen darüber fallen erst in den kommenden Jahren.
Entwicklung einer Kriterien-Matrix
Der Stadtkirchenrat hat zur Vorbereitung der Ampelentscheidungen in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe eine Kriterien-Matrix vorgeschlagen, in der wesentliche Kriterien für die Beurteilung der Gebäude zusammengestellt sind. Diese Kriterien-Matrix ist auf der Tagung der Stadtsynode am 8. April vorgestellt und in einer Sondersitzung der Stadtsynode am 9. Mai ausführlich beraten worden.
Der Stadtkirchenrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai die Kriterien-Matrix unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sondersynode zur Beratung der Ampelentscheidung beschlossen. Die Kriterien-Matrix ist für den Stadtkirchenrat ein wichtiges Instrument dafür, um für die Festlegung des zukünftigen Liegenschaftsbestand möglichst objektive Entscheidungsgrundlagen zu haben. Die Ampelentscheidungen bleiben gleichwohl an das Ermessen des Stadtkirchenrats gebunden.
Vorschläge für die "grünen" Kirchen und Gemeindehäuser
In seiner Klausurtagung am 24./25. Juni 2022 hat der Stadtkirchenrat einen Vorschlag für die „grünen“ Kirchen und Gemeindehäuser erarbeiten und der Stadtsynode in ihrer Tagung am 22.7.2022 zur Beratung vorgelegt. Eigentlich war der Plan, im Nachgang zur Beratung der Stadtsynode mindestens 75 Prozent der „grünen“ Gebäude für die Evangelische Kirche in Karlsruhe festzulegen, um für diese den Baustopp aufheben zu können. Nach reiflichen Beratungen ist der Stadtkirchenrat zu dem Entschluss gekommen, die Entscheidung über die "grünen" Gebäude nicht vorzuziehen, sondern im Herbst 2023 eine Gesamtliste über alle "grünen", "gelben" und "roten" Gebäude der Synode vorzulegen.
Zum einen ist das aktuelle und erwartbare Niveau der Baukosten so hoch, dass in den nächsten beiden Jahren dringend von größeren Sanierungsmaßnahmen abgeraten wird. Zum anderen haben die Rückmeldungen aus der Synode deutlich gemacht, dass es für die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Entscheidung von großer Bedeutung ist, die gesamte Gebäudeampel zu kennen.
Liste über Gesamtplanung der Liegenschaften
Der Stadtsynode wurde auf ihrer Tagung am 14. Juli 2023 die Gesamtplanung der Liegenschaften (rot, gelbe und grüne Gebäude) zur Beratung vorgelegt. In dieser Gesamtplanung wird die bis dahin getroffene Entscheidung über die Regionenbildung berücksichtigt, die Erkenntnisse des Kirchenbildprozesses und die Rückmeldungen der Stadtsynode auf die vorgelegte Gebäudeliste. Bis zur Herbstsynode hatten die Gemeinden Gelegenheit, Rückmeldungen zum vorgelegten Entwurf zu geben. Auf der Tagung am 17. November 2023 wurde die Ampelliste in zweiter und abschließender Lesung auf der Stadtsynode behandelt.
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 hat der Stadtkirchenrat die Gesamtplanung beschlossen. Die verabschiedete Gebäudematrix blieb dabei eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die aktuelle Ampelliste mit den roten, gelben und grünen Gebäuden (Stand: 11. Dezember 2023) sieht wie folgt aus:
Ampelliste (vom SKR am 11. Dezember 2023 beschlossen)










